Die Rechte und Pflichten gehen bei einer Handänderung an den neuen Besitzer über. Prüfen Sie die Versicherungsleistungen und die kantonalen Unterschiede frühzeitig, damit keine Deckungslücken entstehen können.

Bauzeitversicherung: Deckt das sich im Bau befindende Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Bauwesenversicherung: Deckt Schäden am Bauwerk, welche durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Deckt Schäden gegenüber Dritten, für die der Bauherr als Grundeigentümer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann.

Bauherr und Generalunternehmer vereinbaren einen Höchstpreis. Gelingt es dem Generalunternehmer, durch geschickte Vergabe der Arbeiten Kosten einzusparen, profitieren beide Seiten anteilmässig davon. Die Anteile sind vertraglich zu vereinbaren.

Grundsätzlich gibt es vier verschiedene Vertragsarten, die Ihnen beim Bauen über den Weg laufen können: Kaufvertrag Werkvertrag Architektenvertrag Generalunternehmervertrag