Das Recht, mangelhafte Arbeiten zu rügen. Nach Schweizer Gesetz (OR 367 bis 371) besteht bei kleinen Mängeln der Anspruch auf einen Preisnachlass oder eine kostenlose Nachbesserung, bei erheblichen Mängeln kann der Bauherr sogar die Abnahme des Bauwerks verweigern und Schadenersatz fordern.

Hilfsline an markanten Stellen im Rohbau. Wird einen Meter über der künftigen Bodenhöhe eingezeichnet und dient als Hilfestellung für den Einbau von Sanitäreinrichtungen, Steckdosen, Elektroinstallationen usw.

Der Minergie-Standard wird von Bund, Kantonen und Wirtschaft gemeinsam getragen und ist als internationale Marke vor Missbrauch geschützt. Das Label wird als Zertifikat für Gebäude ausgegeben, die einen entsprechenden Energienachweis erbringen. Im Zentrum steht der Wohn- und Arbeitskomfort von Gebäudenutzern. Ermöglicht wird dieser Komfort durch eine hochwertige Bauhülle und eine systematische Lufterneuerung. Minergie.ch