Eigenkapital ist die Bezeichnung für alle finanziellen Mittel, die der Bauherr zur Verfügung hat, ohne ein Darlehen aufzunehmen zu müssen. Der Eigenkapitalanteil beim Bau oder Erwerb einer Immobilie sollte mindestens 20 Prozent betragen.

Der Erwerb einer einzelnen Wohnung in einer Immobilie. Das Eigentum wird wie beim Bau oder Kauf eines Hauses im Grundbuch eingetragen. Siehe auch Stockwerkeigentum.

Ein Gebäude, das von der Grösse her zur Nutzung als Wohnhaus durch eine Familie gedacht ist und nur eine Wohneinheit enthält. Es gibt dabei verschiedene Typen: Architektenhaus Fertighaus Typenhaus Freistehendes Haus Doppelhaus Reihenhaus

Ein Energieberater erstellt nach einer Gebäudeanalyse einen Sanierungsplan. Diesen stimmt er auf dieVorstellungen des Eigentümers, den Wohnkomfort, die Finanzierbarkeit und ein längerfristiges Konzept ab, damit kein Flickwerk entsteht und die einzelnen Phasen nahtlos zueinander passen. Die Energieberatung zeigt auf mit welchen Förderbeiträgen gerechnet werden kann und wie die steuerlichen Aspekte der einzelnen Etappen kalkuliert werden.

Die Energiebezugsfläche EBF ist die Summe aller ober- und unterirdischen Geschossflächen, für deren Nutzung ein Beheizen oder Klimatisieren notwendig ist. Sie berechnet sich aus den äusseren Abmessungen eines Bauwerks, d.h. einschliesslich begrenzender Wände und Brüstungen.

Durch gezielte energetische Massnahmen lässt sich der Energieverbrauchin einem Gebäude stark senken. Massnahmen wie Isolation, Erneuerung der Fenster oder architektonische Umgestaltung schrecken jedoch viele Hausbesitzer ab. Dabei entstehen heute nur noch geringe Zusatzkosten bei einer energieeffizienten Gebäudesanierung, diese sind durch die Energieeinsparung schnell amortisiert und zwar für lange Zeit: Eine sanierte Gebäudehülle hält 20 bis […]

Die Energiekennzahl ist ein Mass für die energetische Qualität eines Gebäudes. Sie wird wie folgt berechnet: Energiekennzahl = Energieverbrauch pro Jahr: Energiebezugsfläche.

Wenn Sie Stockwerkeigentum erwerben, zahlen Sie jährlich einen Beitrag von ungefähr 0,5 Prozent des Gebäudeversicherungswertes in einen Erneuerungsfonds ein. Dieser dient dazu, grössere Unterhaltsarbeiten am Haus abzudecken. Der Betrag variiert je nach Grösse der Wohnung.