Die Rechte und Pflichten gehen bei einer Handänderung an den neuen Besitzer über. Prüfen Sie die Versicherungsleistungen und die kantonalen Unterschiede frühzeitig, damit keine Deckungslücken entstehen können.

Bauzeitversicherung: Deckt das sich im Bau befindende Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. Bauwesenversicherung: Deckt Schäden am Bauwerk, welche durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Deckt Schäden gegenüber Dritten, für die der Bauherr als Grundeigentümer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann.