Bauherr und Generalunternehmer vereinbaren einen Höchstpreis. Gelingt es dem Generalunternehmer, durch geschickte Vergabe der Arbeiten Kosten einzusparen, profitieren beide Seiten anteilmässig davon. Die Anteile sind vertraglich zu vereinbaren.
Bauherr und Generalunternehmer vereinbaren einen Höchstpreis. Gelingt es dem Generalunternehmer, durch geschickte Vergabe der Arbeiten Kosten einzusparen, profitieren beide Seiten anteilmässig davon. Die Anteile sind vertraglich zu vereinbaren.