Nachträgliches offerieren von Rabatten und Zusatzleistungen unter Konkurrenzdruck. Der Bauherr vergleicht die eingegangenen Offerten verschiedener Anbieter und gibt den Bauunternehmen…
Ein Register, in dem die Altlasten eines Grundstücks eingetragen sind. Bevor Sie Bauland kaufen, sollten Sie auf der Gemeindekanzlei einen…
Gemeinsam mit dem Bauherren planen Architekten & GU Gebäude. Die Architekten sind dabei ausschliesslich für die Planung der Immobilie zuständig,…
Dieser Haustyp wird nach den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft von einem Architekten entworfen. Wer ein solches Haus bauen will, braucht…
Die Grundlage für die Honorarberechnung bildet die SIA-Norm 102: Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten. Das Honorar wird entweder…
Ein Architektenvertrag entsteht mit der Aufnahme der Arbeiten des Architekten. Weil er auch formlos gültig ist, muss ein solcher Vertrag…
Absicherung für den Bauherren falls ein Unternehmen oder ein Handwerker die vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder mangelhaft ausführt (z.B….
Das Vermessen von Teilen eines Gebäudes (Grösse, Fläche usw.)
…Teil eines Verfahrens zur Vergabe eines Auftrags. Detaillierter Beschrieb der geforderten Leistungen, der als Basis für die Offertenstellung dient.
…Kontrolle des fertiggestellten Gebäudes durch den Bauherren. Mit der Bauabnahme endet die Ausführungsphase, entdeckte Mängel müssen nach dem Kontrollgang sofort…
09. Dezember 2025 Unsere Gesellschaft verändert sich laufend. Veränderungen erfordern oft auch Anpassungen beim Regelwerk. Im folgenden Beispiel bei Baumängeln. Regeln und Gesetze müssen klar formuliert sein, damit sie nicht durch findige und unseriöse Zeitgenossenüberstrapaziert oder verdreht werden können. Nachfolgend die wichtigsten Tipps in Bezug auf die neuen Gewährleistungsbestimmungen im...
1.6 Mrd. Franken, somit 8% der jährlichen Bauinvestitionen im Hochbau von 21 Mrd. CHF, müssen für die Mängelbehebung an den Immobilien eingesetzt werden. Rund 60% der Schäden entstehen durch die mangelhafte Wasserdichtigkeit an der Gebäudehülle.
Baumängel sind leider Alltag. Dennoch könnten Bauherren viele Probleme verhindern, wenn sie die Risiken kennen und sich ausreichend absichern würden – beispielsweise mit Hilfe eines Bauherrenberaters.
Mängel und Schäden am fertigen Eigenheim gehören mit dazu. Damit sie innert nützlicher Frist und kostenlos behoben werden, muss unbedingt eine Bauabnahme durchgeführt werden.
Jedes Bauwerk ist nur so gut wie die Qualität der Ausführung. Falsche oder mangelhafte Arbeiten gehen schnell ins Geld, da sie später nur mit viel Aufwand korrigiert werden können. Es lohnt sich deshalb, die einzelnen Bauetappen sorgfältig zu kontrollieren und Baumängel sofort beheben zu lassen.
Mit der Bauabnahme gehen alle Rechte und Pflichten eines Bauwerks an den Bauherrn oder den Eigentümer über. Die Garantiefrist beginnt damit zu laufen. Gut zu wissen, welche Ansprüche einem Immobilienbesitzer zustehen.
Obwohl Bau- und Planungsarbeiten an Immobilien mit grossen Investitionen verbunden sind, wird der Ausarbeitung von präzisen Bauverträgen oftmals nicht die notwendige Aufmerksamkeit geschenkt.
Der Baubeschrieb bildet beim Bauen oder beim Erwerb von Wohneigentum eine sehr wichtige Vertragsgrundlage. Müssen doch darin sämtliche arbeiten, Leistungen und Materialien des Bauwerkes präzise umschrieben sein.