Absicherung für den Bauherren falls ein Unternehmen oder ein Handwerker die vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder mangelhaft ausführt (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit). Die Ausführungsgarantie gewährleistet die Abdeckung der entstehenden Mehrkosten und Umtriebe des Bauherren. Garantiegeber ist in der Regel eine Bank oder eine Versicherung.
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