Mehrkosten und Baukostenüberschreitungen sind im Baugewerbe nichts Ungewöhnliches. Präzise und klare Vorgaben in den Verträgen, Baubeschrieben und ein konsequentes Änderungs- und Kostenmanagement können dies verhindern. Ein externer Bautreuhänder überwacht laufend die Kostenplanungen und Kostenentwicklungen.
Der Kostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von 5 bis 10 Prozent wird üblicherweise während dem Bewilligungsverfahren vor Baubeginn erarbeitet. Dafür müssen für die meisten Arbeitsgattungen Unternehmerofferten eingeholt werden, damit die Kostengenauigkeit und die Finanzierung des Bauvorhabens gewährleistet werden kann.
Enthält die effektiven Baukosten des Gebäudes. Nicht enthalten sind die Vorbereitungsarbeiten (Erschliessungen, Rodungen usw.), die Umgebungsarbeiten und die Nebenkosten (Anschlussgebühren, Versicherungen usw.). Die Berechnung erfolgt auf Basis der SIA-Norm 416, sollte aber nur für Kostenschätzungen angewendet werden, da es eine eher ungenaue Methode ist.