Vor Ablauf von zwei Jahren seit der Bauabnahme wird die 2-jährige Garantieabnahme durchgeführt. Anlässlich dieser Abnahme kann der Eigentümer/Bauherr alle bis dort aufgetretenen und sichtbar gewordenen Mängel rügen. Mit Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist erlischt das Recht des Eigentümers, vorher entdeckte Mängel zu rügen. Die Rechte aus früher gerügten Mängeln bleiben dagegen bestehen