Kontrolle des fertiggestellten Gebäudes durch den Bauherren. Mit der Bauabnahme endet die Ausführungsphase, entdeckte Mängel müssen nach dem Kontrollgang sofort gerügt werden. Später entdeckte Mängel können nur noch in speziellen Fällen geltend gemacht werden (z.B. absichtliches Verschweigen durch den Leistungserbringer).
Die einzelnen Arbeitsgattungen eines Bauwerkes werden im Baubeschrieb festgehalten. Je präziser der Beschrieb erstellt wird, desto kleiner werden die Differenzen zwischen den Vorstellungen der Bauherrschaft und der tatsächlichen Ausführung des Erstellers sein. Der Beschrieb wird üblicherweise nach BKP (Baukostenplan) gegliedert. Weitere Infos zum Thema finden Sie in den Fachartikeln.
Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein besonderer gesetzlicher Schutz für Handwerker und Bauunternehmen. Falls sie nach verrichteter Arbeit ihr Honorar aus irgendwelchen Gründen nicht erhalten, können sie zur Sicherung der Ansprüche das Grundpfandrecht erlassen. Im Konkursfall haben pfandgesicherte Forderungen Vorrang.
Der Bau eines eigenen Einfamilienhauses oder einer Geschäftsimmobilie ist ein komplexes Unterfangen und erfordert grosses Vertrauen. Mit einem unabhängigen Bauherrenberater haben Sie einen Fachmann für Bauberatung an Ihrer Seite, der sich mit Bauen und Baurecht auskennt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Von den ersten Abklärungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Sei es für eine […]
Beim Bauen gibt es keine einheitlichen Baunormen sondern verschiedene Regelwerke und Vorschriften, die zur Anwendung kommen. So gibt es beispielsweise die SIA-Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (www.sia.ch), die bei Bauverträgen und der Arbeitsausführung zu beachten sind. Weitere Informationen finden Sie in den Fachartikeln.
Das Baurecht befasst sich mit Fragen zu Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Architektenverträgen. Es beantwortet Fragen zur SIA-Norm 118 und befasst sich mit Kostenüberschreitungen sowie dem Bauhandwerkerpfandrecht. Das Baurecht beurteilt zudem Baumängel und Bauschäden und umfasst auch Baugutachten. Ausserdem ist das Baurecht ein im Grundbuch eingetragenes Recht, auf fremdem Boden einen Baukörper zu erstellen. Dabei erhält der Baurechtgeber (Landbesitzer) vom Baurechtnehmer […]
Es gibt drei verschiedene Arten von Bauversicherungen: 1. Bauzeitversicherung: Sie deckt das sich im Bau befindende Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. 2. Bauwesenversicherung: Sie deckt Schäden am Bauwerk, welche durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. 3. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Sie deckt Schäden gegenüber Dritten, für die der Bauherr als Grundeigentümer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann.