Der Generalunternehmervertrag entspricht einem Werkvertrag, der die Erstellung eines fertigen Hauses mit Termin- und Kostengarantie enthält. Stellt der Generalunternehmer auch das Bauland, ergibt sich eine Mischung von Werk- und Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der Generalunternehmervertrag nicht als reiner Kaufvertrag abgefasst ist. Ein ausführlicher Baubeschrieb sollte Bestandteil des Vertrages sein, denn dieser gibt dem Käufer […]