Ein Generalunternehmer organisiert, koordiniert und kontrolliert sämtliche am Bau beteiligten Unternehmen und Handwerker sowie deren Arbeiten Ausführung, Termin, Qualität usw.). Der Generalunternehmer ist alleiniger Vertragspartner des Bauherren und übernimmt die Gesamtverantwortung.

Verband Schweizerischer Generalunternehmer. Zusammenschluss verschiedener Generalunternehmer, die zum Ziel haben, das Gesamtleistungsdenken innerhalb der Bauwirtschaft zu verstärken und die Bauprozesse zu beschleunigen und zu optimieren. Bei der Wahl eines Generalunternehmers sollte darauf geachtet werden, dass dieser dem VSGU angehört, da es in der Branche leider zahlreiche Schwarze Schafe gibt (vsgu.ch).

Der Generalunternehmervertrag entspricht einem Werkvertrag, der die Erstellung eines fertigen Hauses mit Termin- und Kostengarantie enthält. Stellt der Generalunternehmer auch das Bauland, ergibt sich eine Mischung von Werk- und Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der Generalunternehmervertrag nicht als reiner Kaufvertrag abgefasst ist. Ein ausführlicher Baubeschrieb sollte Bestandteil des Vertrages sein, denn dieser gibt dem Käufer […]