Vor Ablauf von zwei Jahren seit der Bauabnahme wird die 2-jährige Garantieabnahme durchgeführt. Anlässlich dieser Abnahme kann der Eigentümer/Bauherr alle bis dort aufgetretenen und sichtbar gewordenen Mängel rügen. Mit Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist erlischt das Recht des Eigentümers, vorher entdeckte Mängel zu rügen. Die Rechte aus früher gerügten Mängeln bleiben dagegen bestehen

Der Garantieschein deckt den Garantierückbehalt von 10 Prozent der Unternehmerschlussabrechnung innerhalb der ersten zwei Jahre und sichert damit die Kosten für eine allfällige Mängelbehebung ab.