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Das Baurecht befasst sich mit Fragen zu Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Architektenverträgen. Es beantwortet Fragen zur SIA-Norm 118 und befasst sich mit Kostenüberschreitungen sowie dem Bauhandwerkerpfandrecht. Das Baurecht beurteilt zudem Baumängel und Bauschäden und umfasst auch Baugutachten. Ausserdem ist das Baurecht ein im Grundbuch eingetragenes Recht, auf fremdem Boden einen Baukörper zu erstellen. Dabei erhält der Baurechtgeber (Landbesitzer) vom Baurechtnehmer (Liegenschaftenbesitzer) einen jährlichen Baurechtszins. Der Liegenschaftsbesitzer muss so für den Kauf eines Eigenheims weniger Eigenmittel aufwenden, da er das Grundstück nicht erwerben muss. Die Dauer des Baurechtes ist gesetzlich auf höchstens 99 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist geht der Bau gegen eine angemessene Entschädigung an den Baurechtgeber zurück.

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