[av_layerslider id=’9′]
[av_one_full first]
[av_textblock size=” font_color=” color=”]
Begriffe aus der Bauszene einfach erklärt
Von Garantieabnahme bis
Gütesiegel am Bau
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
[/av_textblock]
[av_toggle_container initial=’0′ mode=’accordion’ sort=”]
[av_toggle title=’
Garantieabnahme nach 2 Jahren’ tags=”]
Vor Ablauf von zwei Jahren seit der
Bauabnahme wird die
2-jährige Garantieabnahme durchgeführt. Anlässlich dieser Abnahme kann der Eigentümer/Bauherr alle bis dort aufgetretenen und sichtbar gewordenen Mängel rügen. Mit Ablauf der 2-jährigen Garantiefrist erlischt das Recht des Eigentümers, vorher entdeckte Mängel zu rügen. Die Rechte aus früher gerügten Mängeln bleiben dagegen bestehen
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Garantieschein’ tags=”]
Der
Garantieschein deckt den Garantierückbehalt von 10 Prozent der Unternehmerschlussabrechnung innerhalb der ersten zwei Jahre und sichert damit die Kosten für eine allfällige Mängelbehebung ab.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’Gebäudeenergieausweis’ tags=”]
Der Gebäudeenergieausweise
Geak.ch zeigt, wie viel Energie ein Gebäude bei normaler Benutzung für Heizung, Warmwasser und Beleuchtung benötigt. Er ermöglicht einen Vergleich zu anderen Gebäuden und gibt Hinweise für Verbesserungsmassnahmen und Energiesparpotenzial. Siehe auch
SIA-Merkblatt 2031.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Generalunternehmer’ tags=”]
Ein
Generalunternehmer organisiert, koordiniert und kontrolliert sämtliche am Bau beteiligten Unternehmen und Handwerker sowie deren Arbeiten Ausführung, Termin, Qualität usw.). Der
Generalunternehmer ist alleiniger Vertragspartner des Bauherren und übernimmt die Gesamtverantwortung.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Generalunternehmerverband (VSGU)’ tags=”]
Verband Schweizerischer
Generalunternehmer. Zusammenschluss verschiedener
Generalunternehmer, die zum Ziel haben, das Gesamtleistungsdenken innerhalb der Bauwirtschaft zu verstärken und die Bauprozesse zu beschleunigen und zu optimieren. Bei der Wahl eines Generalunternehmers sollte darauf geachtet werden, dass dieser dem
VSGU angehört, da es in der Branche leider zahlreiche Schwarze Schafe gibt (
vsgu.ch).
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Generalunternehmervertrag’ tags=”]
Der
Generalunternehmervertrag entspricht einem
Werkvertrag, der die Erstellung eines fertigen Hauses mit Termin- und Kostengarantie enthält. Stellt der
Generalunternehmer auch das Bauland, ergibt sich eine Mischung von Werk- und Kaufvertrag. Achten Sie darauf, dass der
Generalunternehmervertrag nicht als reiner Kaufvertrag abgefasst ist. Ein ausführlicher
Baubeschrieb sollte Bestandteil des Vertrages sein, denn dieser gibt dem Käufer Sicherheit bezüglich der Bauqualität.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Gerichtliches Gutachten’ tags=”]
Der Fachmann wird vom
Gericht bestimmt; ihm ist es unter Strafandrohung untersagt, ein falsches Gutachten zu erstellen.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Globalvertrag (exkl. Teuerung)’ tags=”]
Fixpreis-Vertrag zwischen einem Bauherren und einen Unternehmer, in welchem die Teuerung nicht inklusive ist.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Grundbuch’ tags=”]
Ein amtliches Verzeichnis, in dem die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken und den darauf gebauten Immobilien eingetragen werden. Auch die damit verbundenen Rechte und Lasten sind im
Grundbuch festgehalten.
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Grundlast’ tags=”]
Siehe
Dienstbarkeit
[/av_toggle]
[av_toggle title=’
Gütesiegel am Bau’ tags=”]
Ein Güte- oder Qualitätssiegel ist eine grafische oder schriftliche Markierung an einem Produkt, die auf besondere Qualität hinweisen soll. Meist erlangen solche Siegel grossen Bekanntheitsgrad. Eine Liste mit
Gütesiegel am Bau finden Sie
hier.
[/av_toggle]
[/av_toggle_container]
[/av_one_full]