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Glossar Begriffe aus der Bauszene

Von Bauabnahme bis Berechnungstools A  B  C  D  E  F  G  H  I J  K  L  M  N  O  P Q  R  S  T  U  V  W  X Y Z [/av_textblock] [av_toggle_container initial=’0′ mode=’accordion’ sort=”] [av_toggle title=’Bauabnahme’ tags=”] Kontrolle des fertiggestellten Gebäudes durch den Bauherren. Mit der Bauabnahme endet die Ausführungsphase, entdeckte Mängel müssen nach dem Kontrollgang sofort gerügt werden. Später entdeckte Mängel können nur noch in speziellen Fällen geltend gemacht werden (z.B. absichtliches Verschweigen durch den Leistungserbringer). [/av_toggle] [av_toggle title=’Baubeschrieb’ tags=”] Die einzelnen Arbeitsgattungen eines Bauwerkes werden im Baubeschrieb festgehalten. Je präziser der Beschrieb erstellt wird, desto kleiner werden die Differenzen zwischen den Vorstellungen der Bauherrschaft und der tatsächlichen Ausführung des Erstellers sein. Der Beschrieb wird üblicherweise nach BKP (Baukostenplan) gegliedert. Weitere Infos zum Thema finden Sie in den Fachartikeln. [/av_toggle] [av_toggle title=’Bauen & Sanieren’ tags=”] Der Traum vom eigenen Haus steht für viele Menschen an oberster Stelle. Egal, ob Sie ein Haus kaufen oder eines gleich selber errichten wollen, bedenken Sie, dass beim Bauen & Sanieren viel Aufwand auf Sie zukommt. Nützliche Tipps gibts in unserem Baublog. [/av_toggle] [av_toggle title=’Bauhandwerkerpfandrecht’ tags=”] Das Bauhandwerkerpfandrecht ist ein besonderer gesetzlicher Schutz für Handwerker und Bauunternehmen. Falls sie nach verrichteter Arbeit ihr Honorar aus irgendwelchen Gründen nicht erhalten, können sie zur Sicherung der Ansprüche das Grundpfandrecht erlassen. Im Konkursfall haben pfandgesicherte Forderungen Vorrang. [/av_toggle] [av_toggle title=’Bauherrenberater’ tags=”] Der Bau eines eigenen Einfamilienhauses oder einer Geschäftsimmobilie ist ein komplexes Unterfangen und erfordert grosses Vertrauen. Mit einem unabhängigen Bauherrenberater haben Sie einen Fachmann für Bauberatung an Ihrer Seite, der sich mit Bauen und Baurecht auskennt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Von den ersten Abklärungen bis zur schlüsselfertigen Übergabe. Sei es für eine punktuelle Beratung, in einer Stabsfunktion oder als Ihr direkter Vertreter. [/av_toggle] [av_toggle title=’Baujournal’ tags=”] Detaillierte Aufzeichnung der Vorkommnisse während des Bauverlaufes, erstellt durch den Bauleiter. Weist neben der Präsenz des Bauleiters auf der Baustelle auch die Witterungsverhältnisse bei der Ausführung einzelner Arbeitsschritte aus. [/av_toggle] [av_toggle title=’Baukonstruktionen’ tags=”] Das Erstellen von Bauwerken und Gebäuden. Der Begriff Baukonstruktionen kann sowohl für den Prozess als auch für das Ergebnis stehen. [/av_toggle] [av_toggle title=’Baukosten’ tags=”] Die Baukosten sind die Gebühren die beim Bauen für Handwerkerleistungen, Bauland, Material usw. anfallen. [/av_toggle] [av_toggle title=’Baumängel und Bauschäden ‘ tags=”] Mangelhafte Ausführung von vereinbarten Unternehmens- oder Handwerkerleistungen führt zu Baumängeln und Bauschäden. Fachleute schätzen die durch Baumängel verursachten jährlichen Kosten auf 200 bis 500 Millionen Franken. [/av_toggle] [av_toggle title=’Baunormen’ tags=”] Beim Bauen gibt es keine einheitlichen Baunormen sondern verschiedene Regelwerke und Vorschriften, die zur Anwendung kommen. So gibt es beispielsweise die SIA-Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (www.sia.ch), die bei Bauverträgen und der Arbeitsausführung zu beachten sind. Weitere Informationen finden Sie in den Fachartikeln. [/av_toggle] [av_toggle title=’Baurecht’ tags=”] Das Baurecht befasst sich mit Fragen zu Totalunternehmer-, Generalunternehmer- und Architektenverträgen. Es beantwortet Fragen zur SIA-Norm 118 und befasst sich mit Kostenüberschreitungen sowie dem Bauhandwerkerpfandrecht. Das Baurecht beurteilt zudem Baumängel und Bauschäden und umfasst auch Baugutachten. Ausserdem ist das Baurecht ein im Grundbuch eingetragenes Recht, auf fremdem Boden einen Baukörper zu erstellen. Dabei erhält der Baurechtgeber (Landbesitzer) vom Baurechtnehmer (Liegenschaftenbesitzer) einen jährlichen Baurechtszins. Der Liegenschaftsbesitzer muss so für den Kauf eines Eigenheims weniger Eigenmittel aufwenden, da er das Grundstück nicht erwerben muss. Die Dauer des Baurechtes ist gesetzlich auf höchstens 99 Jahre beschränkt. Nach Ablauf dieser Frist geht der Bau gegen eine angemessene Entschädigung an den Baurechtgeber zurück. [/av_toggle] [av_toggle title=’Bauteilkatalog’ tags=”] Mit einem von Herstellern unabhängigen Konfigurator lassen sich die Umweltbelastungen von Konstruktionen beurteilen. Dabei werden gesundheitliche und bauökologische Kriterien berücksichtigt. www.bauteilkatalog.ch [/av_toggle] [av_toggle title=’Bauversicherungen’ tags=”] Es gibt drei verschiedene Arten von Bauversicherungen: 1. Bauzeitversicherung: Sie deckt das sich im Bau befindende Gebäude gegen Feuer- und Elementarschäden. 2. Bauwesenversicherung: Sie deckt Schäden am Bauwerk, welche durch Unfälle, Diebstahl oder Vandalismus entstehen. 3. Bauherrenhaftpflichtversicherung: Sie deckt Schäden gegenüber Dritten, für die der Bauherr als Grundeigentümer aufgrund gesetzlicher Bestimmungen haftbar gemacht werden kann. [/av_toggle] [av_toggle title=’Berechnungstools’ tags=”] Es gibt verschiedene Berechnungstools, die beim Bauen hilfreich sein können, z.B. zum Berechnen des U-Werts oder der Baukosten. Eine Sammlung solcher Tools finden Sie hier. [/av_toggle] [/av_toggle_container]