Nachträgliches offerieren von Rabatten und Zusatzleistungen unter Konkurrenzdruck. Der Bauherr vergleicht die eingegangenen Offerten verschiedener Anbieter und gibt den Bauunternehmen oder Handwerkern in einer Abgebotsrunde die Möglichkeit, ihr Angebot zu überarbeiten. Anbieter, die den Zuschlag unbedingt erhalten wollen, reichen in der Folge meist eine Offerte ein, die Vergünstigungen oder Zusatzleistungen enthält.
Ein Register, in dem die Altlasten eines Grundstücks eingetragen sind. Bevor Sie Bauland kaufen, sollten Sie auf der Gemeindekanzlei einen Blick in das Altlastenkataster werfen, denn so finden Sie heraus, ob beispielsweise der Untergrund des Bauplatzes belastet ist oder ob eine neue Strasse geplant ist, von welcher Lärmemissionen zu erwarten sind.
Dieser Haustyp wird nach den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft von einem Architekten entworfen. Wer ein solches Haus bauen will, braucht viel Zeit, etwas Sachverstand und vor allem ein gutes Verhältnis zum Architekten. Unser Tipp: Fragen Sie bei anderen Bauherren nach, bevor Sie einen Architekten verpflichten. Referenzen sind das A und O für einen guten Architekten.
Die Grundlage für die Honorarberechnung bildet die SIA-Norm 102: Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten. Das Honorar wird entweder anhand der Baukosten oder nach Zeittarif berechnet. Die Basis für die Honorarermittlung muss präzise bestimmt werden, damit eine klare Abrechnung der Architektenleistungen möglich ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Fachartikeln.
Ein Architektenvertrag entsteht mit der Aufnahme der Arbeiten des Architekten. Weil er auch formlos gültig ist, muss ein solcher Vertrag unbedingt vor der Arbeitsaufnahme des Architekten ausgearbeitet werden. Ist ein Ausstieg nach einer Planungsphase möglich? Was passiert mit dem geistigen Eigentum? Wie werden die Baukosten vertraglich präzise fixiert? Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie […]
Absicherung für den Bauherren falls ein Unternehmen oder ein Handwerker die vereinbarten Leistungen nicht, nur teilweise oder mangelhaft ausführt (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit). Die Ausführungsgarantie gewährleistet die Abdeckung der entstehenden Mehrkosten und Umtriebe des Bauherren. Garantiegeber ist in der Regel eine Bank oder eine Versicherung.