Gemeinsam mit dem Bauherren planen Architekten & GU Gebäude. Die Architekten sind dabei ausschliesslich für die Planung der Immobilie zuständig, Generalunternehmer (GU) organisieren ein «Geamtpaket» inkl. sämtlicher Handwerkerleistungen und sind dabei der einzige Ansprechpartnerfür ihren Kunden.

Dieser Haustyp wird nach den individuellen Bedürfnissen der Bauherrschaft von einem Architekten entworfen. Wer ein solches Haus bauen will, braucht viel Zeit, etwas Sachverstand und vor allem ein gutes Verhältnis zum Architekten. Unser Tipp: Fragen Sie bei anderen Bauherren nach, bevor Sie einen Architekten verpflichten. Referenzen sind das A und O für einen guten Architekten.

Die Grundlage für die Honorarberechnung bildet die SIA-Norm 102: Ordnung für Leistungen und Honorare der Architekten. Das Honorar wird entweder anhand der Baukosten oder nach Zeittarif berechnet. Die Basis für die Honorarermittlung muss präzise bestimmt werden, damit eine klare Abrechnung der Architektenleistungen möglich ist. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den Fachartikeln.

Ein Architektenvertrag entsteht mit der Aufnahme der Arbeiten des Architekten. Weil er auch formlos gültig ist, muss ein solcher Vertrag unbedingt vor der Arbeitsaufnahme des Architekten ausgearbeitet werden. Ist ein Ausstieg nach einer Planungsphase möglich? Was passiert mit dem geistigen Eigentum? Wie werden die Baukosten vertraglich präzise fixiert? Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie […]