Das Wegrecht legt fest, dass ein Dienstbarkeitsberechtigter an einem festgelegten Ort über das Grundstück des Dienstbarkeitsbelasteten laufen oder fahren darf und der Belastete nichts unternehmen darf, um ihn daran zu hindern.

Vertragliche Vereinbarung wonach ein Unternehmer einem Besteller eine bestimmte Leistung gegen ein vereinbartes Honorar erbringen muss. Typisch für Bauarbeiten, Handwerksarbeiten oder Transportleistungen. Beim Abschluss eines Werkvertrags sollte die SIA-Norm 118 einbezogen werden.