Um eine lange gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, einigen sich die beiden Parteien auf einen unabhängigen Experten und erteilen ihm den Auftrag, ein Fachgutachten zu erstellen. Die Parteien verpflichten sich von vornherein, die Aussagen und Schlüsse des Gutachters in jedem Fall zu akzeptieren.

Der Schimmelbefall kann durch falsches Bewohnerverhalten oder bauliche Mängel hervorgerufen werden. Da gesundheitliche Gefahren von den Sporen ausgehen können, besteht in jedem Fall Sanierungsbedarf.